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13.07.2016

Fahrtkosten zur Mietwohnung steuerlich absetzen

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e. V. (WiE) informiert aktuell darüber, dass Fahrten zur Mietwohnung steuerlich geltend gemacht werden können. Gelegentliche Fahrten zur vermieteten Wohnung können pauschal mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden.

Laut WiE-Steuerexperte Helmut Bischoff lohnt sich das vor allem, wenn das Objekt weiter entfernt vom eigenen Wohnort liegt: Wenn Sie dreimal jährlich von Köln nach Leipzig fahren, sind das rund 3.000 Kilometer und somit 378 Euro.

Werbungskosten nachträglich einreichen

Auch wenn Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht eingereicht haben, lohnt es sich, die Sache zu prüfen. Vergessene Werbungskosten können Sie noch nachreichen.

Um als Werbungskosten anerkannt zu werden, müssen solche Fahrten jedoch in klarem Zusammenhang mit der Besichtigung oder der Erhaltung des Objekts stehen. Das können Termine mit Mietinteressenten sein, das Ablesen der Zählerstände oder die Organisierung von Reparaturterminen.

Als Nachweis dienen Eigenbelege, auf denen Sie die den Zweck der Fahrt und die gefahrenen Kilometer notieren. Zusätzlich können Sie die Fahrt durch Rechnungen oder Quittungen belegen.

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